Architekturbüro Schmunkamp
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Architekturbüro Hubert Schmunkamp
Neuer Markt  17
49377 Vechta

 

 

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Wie geht der Architekt vor?

Der Architekt plant Ihr Bauvorhaben nicht allein, sondern immer mit Ihnen gemeinsam – Sie sind der Bauherr. Er macht Vorschläge, die Sie diskutieren und verbessert diese, bis für Sie die optimale Lösung erreicht ist. Er hört Ihnen zu. Er lernt Ihre Wünsche, Vorstellungen und Möglichkeiten kennen und kann Sie aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung kompetent beraten. Der Architekt ist Ihr unabhängiger Sachwalter für die Realisierung der Baumaßnahme. Er unterstützt Sie bei der Vergabe der Aufträge, koordiniert und kontrolliert die Ausführung der Bauarbeiten und sorgt dafür, dass Ihnen das Bauwerk mängelfrei zu den ermittelten Kosten und Terminen übergeben wird. Zunächst klärt der Architekt die Eckdaten für Ihr Bauvorhaben:

 

  • Welche Wünsche und Vorstellungen haben Sie als Bauherr?

  • Was soll gebaut, umgebaut oder saniert und wie soll es später genutzt werden?

  • Wann soll es fertig sein und was erlaubt der Bebauungsplan?

  • Was darf es kosten und welche Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten bieten sich an?

  • Welche Qualitäten bietet das Grundstück, wie lässt sich Ihr Haus in die Umgebung einbetten?

 

Wenn er alle Grundlagen für das Bauvorhaben ermittelt hat, beginnt der Architekt zu planen, überlegt Alternativen, fertigt einen Vorentwurf an. Er stellt Ihnen seine Ideen für die Gestaltung des Baukörpers, die Grundrisse, die möglichen Materialien oder die effektivste Haustechnik zusammen mit einer ersten Kostenschätzung vor. Die beste Lösung ist erreicht, wenn Ihr Bauvorhaben auf Ihre jetzigen Bedürfnisse optimal zugeschnitten, gleichzeitig aber flexibel genug für spätere Veränderungen ist. Ihr Bau soll sic in die natürliche und gebaute Umwelt einfügen, darin aber einen eigenen, unverwechselbaren Akzent setzen.

 

In die Architektenliste eingetragen wird laut Niedersächsischem Architektengesetz nur, wer befähigt ist,

  • Bauwerke, insbesondere Gebäude, so zu planen, dass sie zweckmäßig, sicher, wirtschaftlich und gut gestaltet sind und das öffentliche Baurecht einhalten.

  • Die Ausführung von Bauten im Interesse des Bauherren zu überwachen, insbesondere Aufgaben der Bauleitung zu übernehmen, und den Bauherren dabei zu vertreten.

  • Städtebauliche Pläne den Anforderungen entsprechend auszuarbeiten und

  • Bauherren und andere Auftraggeber in allen Fragen der Planung und Ausführung von Bauten und der städtebaulichen Planung und Ausführung von Bauten und der städtebaulichen Planung fachgerecht zu beraten.



 

 



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