Häufige Fehler lassen im Neubau Schimmel gedeihen
Wer in sein neues Haus zu früh einzieht, riskiert Schimmelprobleme. (Quelle: Westend61/imago)
Die meisten Bauherren wollen in ihr neues Heim einziehen, sobald das Haus einigermaßen bezugsfähig ist. Doch ein zu früher Einzugstermin kann schwere Schäden nach sich ziehen - es droht
Schimmel.
"Früher mussten neue Häuser monatelang trocknen, bevor sie bezogen werden durften. Heute drängen Bauherren ins Haus, sobald die Handwerker die Leiter zusammengeklappt haben", beobachtet Dipl.-Ing.
Thomas Penningh, Präsident des Verbands Privater Bauherren (VPB). "Dabei hat sich nichts geändert: Neue Häuser mit frischem Putz und Estrich sind nass. Wer die Feuchtigkeit nicht systematisch aus dem
Haus heizt und lüftet, der muss mit Schimmel rechnen."
Fast jeder zweite Bau betroffen. Bis zu 20.000 Liter Wasser befinden sich in einem Haus. Was die Ursachen sind und wie man Schäden verhindert. mehr
Nicht an falscher Stelle Energie sparen
Vor allem auf das richtige Lüften kommt es an. Bausachverständiger Penningh rät: "Mindestens zwei Wochen lang das leere Haus konsequent heizen und drei- bis viermal täglich jeweils zehn Minuten
stoß- und querlüften." Dabei wird innerhalb kurzer Zeit viel Luft
ausgetauscht. "Bauherren sollten hier nicht an der falschen Stelle Energie sparen", warnt der Experte.
Böse Falle: gekipptes Fenster
Fenster nur zu kippen ist ein Fehler. "Beim gekippten Fenster tendiert der Luftaustausch gegen null. Dafür kühlen die Innenwände und Böden stark ab. Die Feuchtigkeit bleibt im Bau und wird zum
Nährboden für Schimmel." Nicht lüften sollten Bauherren bei nassem Wetter, wenn die Luftfeuchtigkeit außen höher ist als innen.
Trockengeräte gehen ins Geld
Das Trocknen der Räume lässt sich mit speziellen Trockengeräten auch beschleunigen, wobei die Nutzung von Baustrom zum Trocknen besonders ins Geld gehen kann. Thomas Penningh rät beim Trocknen
allerdings zur Zurückhaltung, wenn man das Haus schon bewohnt. "Zu trocken ist auch nicht gut. Die Luftfeuchtigkeit im Raum sollte zwischen 50 und 60 Prozent betragen. Alles, was darunter liegt,
verursacht bei vielen Menschen gesundheitliche Probleme und macht sie anfällig für Infekte."
Feuchtigkeit kontrollieren
Am besten sollten Bauherren die Feuchtigkeit vom Experten kontrollieren lassen. Erst
wenn der richtige Trocknungsgrad des Estrichs erreicht ist, darf der Bodenbelag verlegt werden. Der Fachmann spricht von "Belegreife". "Bei Estrichen ist eine sogenannte CM-Messung dringend zu
empfehlen. Werden dampfdiffusionssperrende Beläge verwendet, ist diese sogar zwingend vorgeschrieben", erläutert der Sachverständige.
Wie Sie hässliche Schimmelflecken schnell und einfach entfernen und neuer Schimmelbildung vorbeugen. Video
Nach drei Wintern ist das Haus trocken
Der Trocknungsgrad des Putzes kann mit üblichen Feuchtigkeitsmessern ermittelt werden. Bis ein Neubau richtig ausgetrocknet ist, vergehen drei Heizperioden, also drei Winter. In dieser Zeit
entdecken viele Bauherren Risse an allen möglichen Stellen des Hauses - im Boden, an den Wänden, neben den Fenstern, in den Fliesen. "Die meisten Risse werden durch Trocknung und Schwund in Putz und
Estrich verursacht. Sie sind meist harmlos und können später ausgebessert werden", erklärt Thomas Penningh.
Ankleidezimmer kann zu Problemen führen
Drei Jahre lang sollten Bauherren auch darauf verzichten, Schränke oder Regale direkt an die Außenwände zu rücken. "Wenn der Putz an diesen Stellen nicht richtig trocknen und ablüften kann,
besteht auch dort Schimmelgefahr." Thomas Penningh hält auch einen neuen Trend für bedenklich: "Viele Bauherren verzichten auf Schränke. Sie bauen stattdessen Ankleidezimmer. Oft haben diese Räume
kein eigenes Fenster und lassen sich nicht lüften. Hängen dann Kleider direkt vor einer Außenwand, oder werden gar Schränke hineingestellt, wird auch hier das Austrocknen der Wand verhindert.
Schimmel ist eine Folge."
Küche: hier ist besonders Vorsicht angesagt
Auch in der Küche ist Vorsicht geboten: Dort addieren sich in der
Raumluft Restfeuchte und Kochdunst zu hoher Sättigung. "Die Bewohner sollten unbedingt auf die unteren Fensterpartien achten. Dort setzt sich die Feuchtigkeit gern an den Dichtungen ab. Bleibt sie
unbemerkt, kann sich an dieser Stelle Schimmel entwickeln.
Im Bad ist Abwischen angesagt
Kaum verhindern lässt sich Feuchtigkeit bei Bädern unter der Dachschräge. "Beim Duschen steigt die Nässe nach oben und schlägt sich am Dachflächenfenster nieder. Von dort läuft sie das Fenster
herunter und sickert schließlich in die Gipskartonbekleidung unterhalb des Fensters - Stockflecken und Schimmel sind praktisch garantiert. Abhilfe schaffen nur konsequentes Lüften und Abwischen. Außerdem kann die Leibung des Dachflächenfensters mit einem
Kunststoffprofil ummantelt werden, von dem sich die Nässe leicht abwischen lässt, bevor sie die Wand erreicht."
Wir helfen Ihnen dabei :
Bis zu 20.000 Euro Zuschuss
Bauministerin will Familien zum Eigenheim verhelfen
30.11.2016, 10:31 Uhr | AFP
Nach den Plänen von Bundesbauministerin Barbara Hendricks könnte eine Familie mit zwei Kindern 14.000 Euro Zuschuss für den Kauf einer Wohnimmobilie bekommen. (Quelle:
Thinkstock by Getty-Images)
Der Traum vom Eigenheim soll auch für Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen realisierbar sein. Ihnen will
Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD) mit einem staatlichen Zuschuss bis zu 20.000 Euro beim Erwerb einer
Wohnung oder eines Hauses helfen.
Neues Textfeld >>
Hausbesitzer müssen seit dem 1. Mai neue Regeln beachten. Die neue Fassung der Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) ist in Kraft, mit der die Bundesregierung die Energieeffizienz von Eigenheimen
erhöhen will. Käufer und Mieter einer Immobilie sollen nun direkt erkennen ... mehr
Bereits seit 2008 ist ein Energieausweis für Eigentümer, die eine Immobilie verkaufen wollen und für Vermieter Pflicht. Allerdings mussten sie diesen bisher nur auf Verlangen beim Verkauf oder der
Vermietung von Wohneigentum vorlegen ...
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http://www.t-online.de/wirtschaft/jobs/id_73840410/energieausweise-frauenquote-diese-gesetze-aendern-sich-zum-1-mai.html
Viele alte Kamin- und Kachelöfen müssen raus
150.000 bis 250.000 Kamin- und Kachelöfen müssen bis zum Jahreswechsel stillgelegt oder
umgerüstet werden. (Quelle: Patrick Peul/dpa)
Bis zum 1. Januar 2015 müssen zahlreiche alte Kamin- und Kachelöfen entweder
umgerüstet oder außer Betrieb genommen werden. Grund dafür ist die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (kurz: 1. BImSchV), die verschärfte Grenzwerte für Feinstaub- und
Kohlenmonoxid-Emissonen alter Öfen vorsieht. Welche Kamin- und Kachelöfen genau betroffen sind.
"Bundesweit müssen bis zum Jahreswechsel zwischen 150.000 und 250.000 alte Kamin- und
Kachelöfen stillgelegt oder umgerüstet werden", schätzt Stephan Langer vom Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks im Gespräch mit zuhause.de. Bei insgesamt knapp 13 Millionen Öfen, die in
Deutschland derzeit in Betrieb sind, ist das zwar nur ein kleiner Anteil, doch in den nächsten Jahren werden viele weitere folgen.
Die Kaminofen-Trends 2014/15
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Welche Kamin- und Kachelöfen betroffen sind
Im ersten Schritt müssen bis Jahresende Kamin- und Kachelöfen, die vor dem 1. Januar
1975 in Betrieb genommen wurden und die Emissionsgrenzwerte der 1. BImSchuV nicht einhalten, umgerüstet oder stillgelegt werden. Unzulässig sind demnach ein Feinstaubausstoß von über 0,15 Gramm pro
Kubikmeter (g/m³) und Kohlenmonoxid-Emissionen von mehr als 4 g/m3. "Werden diese Grenzwerte überschritten, sind die Einzelraumfeuerungsanlagen abhängig vom Zeitpunkt ihrer Errichtung außer Betrieb
zu setzen oder mit einer Einrichtung zur Reduzierung der Staubemissionen nach dem Stand der Technik nachzurüsten", informiert der Industrieverbands Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) in einer
Pressemitteilung zur Verordnung.
Es müsste also ein Filter eingebaut werden. "Das dürfte sich aber in den seltensten
Fällen lohnen", meint Langer. Ganz überwiegend handle es sich bei den auszutauschenden Öfen um verhältnismäßig Industrie-Ware, die zum Kaufzeitpunkt einige hundert Euro gekostet und nun – nach immerhin 40 Jahren – ihren Zweck erfüllt habe.
Dürfen Sie Ihren alten Kamin- und Kachelofen weiter
betreiben?
Besitzer von Kamin- und Kachelöfen, die vor 1975 in Betrieb gingen, können sich über
eine Datenbank des HKI informieren, ob sie ihr altes Schätzchen unverändert weiterbetreiben dürfen, weil es die neuen Grenzwerte einhält. Zur Datenbank des HKI geht es hier. Schwieriger wird es, wenn es an einem alten Ofen kein Typenschild gibt. Dann muss der Schornsteinfeger nachmessen.
Historische Kamin- und Kachelöfen dürfen weiter betrieben
werden
Nicht nachgerüstet oder ausgetauscht werden müssen außerdem historische Öfen, "bei
denen der Betreiber gegenüber dem Bezirksschornsteinfegermeister glaubhaft machen kann, dass sie vor dem 1. Januar 1950 hergestellt oder errichtet wurden", wie es in der Verordnung heißt.
Schornsteinfeger Langer erklärt, was das in der Praxis heißt: "Entweder gibt es ein Typschild. Dann ist die Sache ohnehin klar."
In Zukunft müssen noch viel mehr Öfen raus
In den nächsten Jahren müssen weitere Öfen weichen oder nachgerüstet werden. Die
Übergangsregeln der 1. BImSchV sehen die Stilllegung alter Öfen mit zu hohen Emissionswerten in insgesamt vier Schritten vor. Die Tabelle zeigt, wann welche Öfen außer Betrieb genommen oder
umgerüstet sein müssen, sofern sie die Grenzwerte nicht einhalten.
Zeitpunkt der
Inbetriebnahme
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Zeitpunkt der Nachrüstung oder
Außerbetriebnahme
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bis einschl. 31. Dezember 1974 (oder Datum
nicht feststellbar)
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31. Dezember 2014
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1. Januar 1975 bis 31. Dezember
1984
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31. Dezember 2017
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1. Januar 1985 bis 31. Dezember
1994
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31. Dezember 2020
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1. Januar 1995 bis 21. März
2010
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31. Dezember 2024
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Auch für neue Kamin- und Kachelöfen gelten strengere
Vorschriften
Für alle Öfen, die nach dem 21. März 2010 in Betrieb gegangen sind, galten schon die
neuen Anforderungen aus der 1. BImSchV, wonach sie höchstens 2,0 g/m³ Kohlenmonoxid und 0,075 g/m³ Staub in die Luft blasen dürfen und einen Wirkungsgrad von mindestens 75 Prozent (Kaminöfen)
beziehungsweise 80 Prozent (Kachelöfen) erreichen müssen. Sie dürfen bislang unbegrenzt weiter betrieben werden.
Zum Jahreswechsel werden die Anforderungen an neue Kaminöfen weiter erhöht. Dann greift die zweite Stufe der Verordnung, welche die Staubemissionen auf 0,04 g/m³ und den Kohlenmonoxidausstoß auf 1,25 g/m³ begrenzt. Der Mindestwirkungsgrad
bleibt unverändert. Der Endverbraucher dürfte von diesen Verschärfungen aber wohl nur wenig mitbekommen. Zumindest die großen Markenanbieter haben sich längst auf die neuen Grenzwerte eingestellt.
Schon 2011 erklärte beispielsweise der Duisburger Hersteller Hark für seine aktuellen Modelle: "Der Feinstaubausstoß liegt bereits heute unter dem für 2015 vorgesehenen gesetzlichen Grenzwert der
Bundesimmissionsschutzverordnung."
Hausbesitzer müssen alte Heizungen erneuern
Viele alte Heizungen müssen bis 2015 erneuert werden. (Quelle: INSADCO/imago)
Heizungen, die vor 1985 eingebaut wurden, müssen in absehbarer Zeit ersetzt werden. Das Bundeskabinett hat jetzt eine entsprechende Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV)
beschlossen. Eigentlich soll die Pflicht zum Einmotten alter Heizungen helfen, den CO2-Ausstoß zu mindern, allerdings sorgen verschiedene Ausnahmeregelungen dafür, dass einige alte Heizungen erhalten
bleiben. Wer bis wann eine neue Heizung braucht.
Gas- und Ölheizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen voraussichtlich bis spätestens 2015 ausgetauscht werden. Das sieht die vom Bundeskabinett beschlossene Neufassung der
Energieeinsparverordnung (EnEV) vor. Bisher galt die Pflicht zum Umrüsten nur für vor 1978 eingebaute Heizkessel.