Qualifizierte Planung ist vor allem eine vorausschauende Planung. Hier liegen große Einsparpotenziale. Daher sollten Sie, noch bevor Sie den Architekten beauftragen, formulieren, was Sie brauchen, wovon Sie träumen, was es kosten darf und wann es fertig sein muss. Formulieren Sie Ihren Bedarf und besprechen Sie mit Ihrem Architekt Ihre Vorstellungen, bevor er mit der Planung beginnt – entdecken Sie die verschiedenen Möglichkeiten, die es gibt, um Ihre Wünsche zu realisieren.
Lassen Sie sich während der Planung ruhig beeindrucken, aber nicht beirren. Gute Architektur entsteht im Dialog, in der Aus-einandersetzung um die beste Lösung zwischen einem engagierten Architekt, der seine eigene Handschrift hat und einem aufgeschlossenen Bauherrn, der weiß was er will.
Wenn Sie von den Leistungen und der Kompetenz Ihres Architekten überzeugt und zu einer Zusammenarbeit bereit sind, folgt die Beauftragung. Schließen Sie dazu einen schriftlichen Architektenvertrag ab. Denn wie bei jeder geschäftlichen Beziehung sollten Rechte und Pflichten beider Parteien von vornherein eindeutig geregelt sein. Ihr Architekt kann Ihnen einen solchen Vertrag vorlegen. Prüfen Sie genau und besprechen Sie eventuelle Unklarheiten oder Veränderungen mit ihm. Darin enthalten sein sollten in jedem Fall die Beschreibung des Bauvorhabens, die Beauftragung mit den Leistungen und die Vereinbarung des Honorars.